ZERTIFIKAT ISO 9001:2015
ZERTIFIKAT ISO 9001:2015
ZERTIFIKAT ISO 9001:2015

Einhaltung von Sozialstandards –
Code of Conduct

Präambel

Unser Handeln wird von Integrität geleitet. Dies erstreckt sich auch auf den Umgang mit unseren Kunden und Lieferanten, Mitarbeitern, Gesellschaften, sowie der Öffentlichkeit.

Sowohl unseren strategischen Überlegungen als auch unserem Tagesgeschäft legen wir stets hohe ethische und rechtliche Standards zugrunde. Jeder Einzelne bei der Store Solution Munich GmbH prägt durch das persönliche Auftreten, Handeln und Verhalten den Stil und damit das Bild des Unternehmens nach innen wie nach außen mit. Unangemessenes Verhalten auch nur eines Mitarbeiters kann dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen. Wir alle sind gehalten, auf das Ansehen unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit zu achten. Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Fairness sind Maßstab für den Umgang miteinander und gegenüber unseren Partnern und der Öffentlichkeit. Weil nachhaltiges Wachstum Ziel unserer Arbeit ist, sind wir bei der Store Solution Munich GmbH nicht nur an Ergebnissen interessiert, sondern auch daran, wie diese Ergebnisse erzielt werden. Wir dulden weder ungesetzliche oder unfaire Mittel zur Erreichung unserer Ziele noch diskriminierendes Verhalten. Unsere Compliance-Richtlinie enthält verbindliche Regeln, die für uns alle gleichermaßen gelten. Sie verpflichtet uns entsprechend zu handeln und alles zu unterlassen, was im Widerspruch zu diesen Regeln steht.

1. Grundsätzliches

1.1 Gesetzestreues Verhalten

Für die Store Solution Munich GmbH ist die Beachtung von Recht und Gesetz oberstes Gebot. Wir alle verpflichten uns, die gesetzlichen Vorschriften derjenigen Rechtsordnungen zu beachten, in deren Rahmen wir handeln. Gesetzesverstöße müssen unter allen Umständen vermieden werden. Gleiches gilt für alle geltenden internen Regelungen, die sich das Unternehmen gegeben hat. Jeder Mitarbeiter muss im Falle eines Verstoßes gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten – unabhängig von im Gesetz vorgesehenen Sanktionen – mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.

1.2 Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Integrität

Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Wir arbeiten zusammen mit Frauen und Männern unterschiedlicher Nationalität, Kultur, Religion und Hautfarbe. Wir dulden keine Diskriminierung und keine Ausgrenzung aufgrund sexueller Neigungen oder anderen Gründen sowie keine sexuelle oder andere persönliche Belästigung oder Beleidigung. Wir sind offen und ehrlich und stehen zu unserer Verantwortung. Wir sind verlässliche Partner und machen nur Zusagen, die wir einhalten können. Diese Grundsätze gelten sowohl für die interne Zusammenarbeit als auch für das Verhalten gegenüber externen Personen.

2. Grundregeln der Zusammenarbeit bei Store Solution Munich GmbH

2.1 Führung, Verantwortung und Aufsicht

Vorgesetzte tragen Verantwortung für die ihnen anvertrauten Mitarbeiter. Sie müssen sich deren Anerkennung durch vorbildliches und persönliches Verhalten, Leistung, Offenheit und soziale Kompetenz erwerben. Sie setzen klare, ambitionierte aber erreichbare Ziele, führen vertrauensvoll und räumen ihren Mitarbeitern so viel Eigenverantwortung und Freiraum wie möglich ein. Hierzu hat Store Solution Munich GmbH Führungsgrundsätze erarbeitet, die von
jedem Mitarbeiter in Führungsverantwortung zu beachten sind. Mitarbeiter mit Führungsverantwortung erfüllen die damit einhergehenden Organisations- und
Aufsichtspflichten gewissenhaft. Dazu gehört auch die aktive Kommunikation der Compliance-Richtlinie sowie die Gewährleistung ihrer Beachtung. Sie tragen persönlich besondere Verantwortung dafür, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Verstöße gegen Gesetze und interne Richtlinien geschehen.

2.2 Kinderarbeit und Jugendschutz

Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen lehnt Store Solution Munich GmbH generell ab und verpflichtet seine Lieferanten zu entsprechenden Erklärungen. Alle Vorschriften zum Schutz von jugendlichen Beschäftigten werden eingehalten. Es erfolgt für Jugendliche unter 18 Jahren keine Beschäftigung in der Nacht oder unter gefährlichen Bedingungen.

2.3 Arbeitsvertrag, Vergütung und Arbeitszeiten

Jegliche bei Store Solution Munich GmbH erbrachte Arbeit erfolgt freiwillig und ist durch einen Arbeitsvertrag geregelt. Jeder Mitarbeiter kann Store Solution Munich GmbH unter Einhaltung der gesetzlichen und/oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist jederzeit verlassen. Die Vorgaben zum Mindestlohn werden angewendet. Die Bezahlung erfolgt monatlich. Jeder Mitarbeiter erhält vor Arbeitsaufnahme und für jede Auszahlung eine ausführliche und verständliche Information über die Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes. Store Solution Munich GmbH nimmt weder illegale oder unerlaubte Lohnabzüge vor, noch wird Lohnabzug als Disziplinarmaßnahme angewendet. Überstunden werden auf Basis der gültigen Arbeitszeitgesetze geleistet und vergütet. Die Arbeitszeiten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften (z.B. Arbeitsgesetz, Bundesurlaubsgesetz) und sind im Arbeitsvertrag beschrieben. Mehrarbeit erfolgt in Übereinstimmung mit den Mitarbeitern.

2.4 Arbeitssicherheit

Die Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Kollegen gebietet die bestmögliche Vorsorge gegen Unfallgefahren. Das gilt sowohl für die technische Planung von Arbeitsplätzen, Einrichtungen und Prozessen als auch für das Sicherheits- Management und das persönliche Verhalten im Arbeitsalltag. Das Arbeitsumfeld muss den Anforderungen einer gesundheitsorientierten Gestaltung entsprechen. Jeder Mitarbeiter ist für die Arbeitssicherheit in seinem Bereich mitverantwortlich. Alle Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit sind strikt anzuwenden. Hinweisen von Mitarbeitern bezüglich Mängel in der Arbeitssicherheit ist durch die jeweiligen Fachkräfte für Arbeitssicherheit nachzugehen.

3. Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten

3.1 Freier Wettbewerb

Store Solution Munich GmbH bekennt sich ohne Einschränkung zum Wettbewerb mit fairen Mitteln und insbesondere zur strikten Einhaltung des Kartellrechts. Auch der Anschein wettbewerbsbeschränkenden eigenen Verhaltens ist zu vermeiden. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten. Bei fremden Fehlverhalten ist die Rechtsabteilung zu informieren. Grundsätzlich sind alle Absprachen zwischen Unternehmen verboten, die den Wettbewerb beschränken. Auch ein bloßer Informationsaustausch kann verboten sein. Detaillierte Informationen und Regeln für unsere

Mitarbeiter zu den Themen:

  • Informationsaustausch oder Vereinbarungen mit Wettbewerbern
  • Marktinformationsverfahren und Marktstatistiken
  • Verhalten im Umgang mit Lieferanten und Kunden

sind in der „Richtlinie zur Vermeidung kartellrechtswidriger Verhaltensweisen“ aufgeführt sowie in speziellen Arbeitsanweisungen für Einkauf und Vertrieb, die jeder Mitarbeiter mit Außenkontakt unterzeichnen muss.

3.2 Vermeidung von Interessenskonflikten

Wir treffen geschäftliche Entscheidungen frei von sachfremden Erwägungen zum Wohle von Store Solution Munich GmbH. Um Interessenkonflikte bei unserem Handeln von vornherein auszuschließen, gelten folgende Regeln:

(i) Jedes persönliche oder familiäre Interesse, das im Zusammenhang mit der Durchführung von dienstlichen Aufgaben bestehen könnte, ist dem disziplinarisch Vorgesetzten mitzuteilen.

(ii) Lieferanten dürfen beim Wettbewerb um Aufträge nicht aus persönlichen oder sonst sachfremden Gründen bevorzugt oder behindert werden.

(iii) Die Betreuung von Lieferanten oder sonstigen Dienstleistern, die für Store Solution Munich GmbH tätig sind und zugleich auch privat für den betreuenden Mitarbeiter tätig sind oder werden sollen, ist zu vermeiden.

(iv) Jede Nebentätigkeit eines Mitarbeiters bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Personalabteilung von Store Solution Munich GmbH. Eine Nebentätigkeit für ein Unternehmen, das zugleich in Geschäftsbeziehungen zu Store Solution Munich GmbH steht, ist nicht zulässig.

(v) Besteht erkennbar die Gefahr eines Interessenkonfliktes, so weist der betreffende Mitarbeiter seinen Vorgesetzten unaufgefordert darauf hin.

4. Geheimnis- und Datenschutz

4.1 Geheimnisschutz

Wir gehen achtsam und verschwiegen mit den uns anvertrauten Daten und Informationen um. Wir wissen, dass das Know-How und die Geschäftsgeheimnisse von Store Solution Munich GmbH wie auch der Store Solution Munich GmbH zusammenarbeitenden Firmen wertvoll sind und geschützt werden müssen.

Wir beachten deshalb unsere internen Regelungen zum Schutz von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen und geben interne Informationen nur in dem notwendigen und zulässigen Umfang gegenüber Dritten preis.

Verschwiegenheit ist insbesondere zu wahren über interne Angelegenheiten unseres Unternehmens wie unserer Partner, die nicht öffentlich bekannt gegeben worden sind bzw. die in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern (z.B. Lieferanten, Dienstleistern, Beratungsunternehmen) für die konkrete Aufgabenstellung nicht zwingend erforderlich sind. Dazu gehören zum Beispiel Einzelheiten, die die Organisation des Unternehmens und seine Einrichtung betreffen sowie Geschäfts-, Fabrikations-, Forschungs- und Entwicklungsvorgänge und Zahlen des internen Berichtswesens. Die Verpflichtung, Verschwiegenheit zu wahren, gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

Grundlage jeder vertrauensvollen und effektiven Zusammenarbeit ist eine Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit. Das gilt gleichermaßen für das Verhältnis zu Gesellschaftern, Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern sowie zur Öffentlichkeit und allen staatlichen Stellen. Alle Aufzeichnungen und Berichte, die intern angefertigt oder nach außen gegeben werden, müssen korrekt und wahrheitsgemäß sein. Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung müssen Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen stets vollständig,richtig, zeit- und systemgerecht sein.

4.2 Datenschutz und Datensicherheit

Der Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der für Store Solution Munich GmbH geltenden Datenschutzbestimmungen ist für uns wichtig. Wir beachten deshalb insbesondere die europäische Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz und achten darauf, dass die geltenden Grundsätze für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu jeder Zeit eingehalten werden. Wir ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um die von uns erhobenen oder verarbeiteten personenbezogenen Daten zu schützen. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist.

5. Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung

5.1 Umwelt und technische Sicherheit

Der Schutz der Umwelt und die Schonung ihrer Ressourcen sind Unternehmensziele von
hoher Priorität. Die Verantwortlichen für Umwelt / Sicherheit sorgen für die Einhaltung der
Gesetze und für hohe Standards. Jeder muss an seinem Platz an einer beispielgebenden
Leistung auf diesen Gebieten mitarbeiten.

5.2 Gesellschaftliche Verantwortung

Wir verstehen uns als verantwortungsbewusster, wichtiger Arbeitgeber an unseren Standorten und nehmen die damit verbundene gesellschaftliche und regionale Verantwortung wahr. Dies geschieht durch eine offene Kommunikation sowie durch den aktiven Einsatz für die Region. Wir sind Bestandteil des öffentlichen Lebens in unseren Regionen und konstruktiver Ansprechpartner für die Gesellschaft.

Von unseren Lieferanten erwarten wir nachhaltiges Handeln mit Respekt von Mensch, Tier und Umwelt. Wir fordern deshalb die Einhaltung der Kriterien unseres Supplier Code of Conducts.